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Preise & Klassen
der 1k-Fahrschule

| Klasse B | Klasse BE | Klasse A unbeschränkt
| Klasse A beschränkt | Klasse A1 | Klasse M | Klasse L | Mofa

Grundgebühr: darin enthalten ist die Erteilung des theoretischen Unterrichts sowie die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule


Theoretische Prüfung: Vergütung für die theoretische Prüfungsvorstellung

Praktische Prüfung: Vergütung für die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt


Theoretische Prüfung TÜV: Gebührenordnung des TÜV für die theoretische Prüfung am PC

Praktische Prüfung TÜV: Gebührenordnung des TÜV für die praktische Prüfungsfahrt


Übungsstunden: alle neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten benötigten Fahrstunden

Sonderfahrten: (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Überlandfahrt: Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
  • Autobahnfahrt: Fahrten auf der Autobahn
  • Nachtfahrt: Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Übungsstunden und Sonderfahrten a 45 Minuten

Alle Vergütungsangaben in €,
Stand April 2010

Klasse B (PKW)
Bei Antragstellung auf Erteilung von Doppelklassen z. B. Klasse A und B oder B und BE wird die Grundgebühr nur einmalig erhoben.
Grundgebühr 330,-
Theoretische Prüfung 45,-
Praktische Prüfung 140,-
Übungsstunde 39,- (ab 10x)
Sonderfahrt 51,- (5x Überlandfahrt, 4x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt
=> gesetzlich vorgeschrieben)
Theoretische Prüfung TÜV 20,83
Praktische Prüfung TÜV 84,97
Eigenschaften

Kraftfahrzeuge, außer Krafträder, mit einer zulässigen Geamtmasse von max. 3500 kg und mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre

* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*


Klasse BE (PKW mit Anhänger)
Bei Antragstellung auf Erteilung von Doppelklassen z. B. Klasse A und B oder B und BE wird die Grundgebühr nur einmalig erhoben.
Grundgebühr 170,-
Theoretische Prüfung entfällt
Praktische Prüfung 160,-
Übungsstunde 45,- (ab 2x)
Sonderfahrt 58,- (3x Überlandfahrt, 1x Autobahnfahrt, 1x Nachtfahrt
=> gesetzlich vorgeschrieben)
Theoretische Prüfung TÜV entfällt
Praktische Prüfung TÜV 84,97
Eigenschaften

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.

Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren) / 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich!


* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*
Klasse A unbeschränkt (Motorrad ohne Leistungsbeschränkung)
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse von A1 auf Ab./Au. verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten auf insgesamt 6.

Bei Antragstellung auf Erteilung von Doppelklassen z.B. Klasse A und B oder B und BE wird die Grundgebühr nur einmalig erhoben.
Grundgebühr 330,-
Theoretische Prüfung 45,-
Praktische Prüfung 180,-
Übungsstunde 48,- (ab 2x)
Sonderfahrt 61,- (5x Überlandfahrt, 4x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt
=> gesetzlich vorgeschrieben)
Theoretische Prüfung TÜV 20,83
Praktische Prüfung TÜV 112,81
Eigenschaften

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 25 Jahre


* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*
Klasse A beschränkt (Motorrad mit Leistungsbeschränkung)
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse von A1 auf Ab./Au. verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten auf insgesamt 6.

Bei Antragstellung auf Erteilung von Doppelklassen z.B. Klasse A und B oder B und BE wird die Grundgebühr nur einmalig erhoben.
Grundgebühr 330,-
Theoretische Prüfung 45,-
Praktische Prüfung 170,-
Übungsstunde 45,- (ab 2x)
Sonderfahrt 58,- (5x Überlandfahrt, 4x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt
=> gesetzlich vorgeschrieben)
Theoretische Prüfung TÜV 20,83
Praktische Prüfung TÜV 112,81
Eigenschaften

Krafträder, wie A unbeschränkt, jedoch mit einer Leistung von max. 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von max. 0,16 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Die Leistungsbeschränkungen entfallen automatisch, also ohne weitere Prüfungen, 2 Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis! Es darf dann ein Motorrad jeder Leistungsstärke gefahren werden!

* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*
Klasse A1 (125er, Leichtkraftrad)
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse von A1 auf Ab./Au. verringern sich die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten auf insgesamt 6.
Grundgebühr 330,-
Theoretische Prüfung 45,-
Praktische Prüfung 160,-
Übungsstunde 42,- (ab 2x)
Sonderfahrt 54,- (5x Überlandfahrt, 4x Autobahnfahrt, 3x Nachtfahrt
=> gesetzlich vorgeschrieben)
Theoretische Prüfung TÜV 20,83
Praktische Prüfung TÜV 84,97
Eigenschaften

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3 und einer Leistung von max. 11 kW (15 PS) (Leichtkrafträder) und einer Höchstgeschwindigkeit von: - 80 km/h für 16-17jährige
- unbegrenzte km/h ab 18 Jahre

Mindestalter: 16 Jahre

* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*
Klasse M (Roller)
Grundgebühr 330,-
Theoretische Prüfung 45,-
Praktische Prüfung 105,-
Übungsstunde 38,- (ab 2x)
Sonderfahrt entfällt
Theoretische Prüfung TÜV 20,83
Praktische Prüfung TÜV 56,41
Eigenschaften

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und max. 50 cm3 Hubraum.

Mindestalter 16 Jahre

* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*
Klasse L (Zugmaschinen...)
Grundgebühr 330,-
Theoretische Prüfung 45,-
Praktische Prüfung entfällt
Übungsstunde entfällt
Sonderfahrt entfällt
Theoretische Prüfung TÜV  20,83
Praktische Prüfung TÜV entfällt
Eigenschaften

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für diesen Zweck eingesetzt werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 32 km/h, auch mit Anhänger bis 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre

* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*
Mofa Prüfbescheinigung
Grundgebühr 140,-
Theoretische Prüfung inklusive
Praktische Prüfung entfällt
Übungsstunde 2x inklusive
(gesetzlich vorgeschrieben)
Sonderfahrt entfällt
Theoretische Prüfung TÜV 14,28
Praktische Prüfung TÜV entfällt
Ausstellen einer Mofa Prüfbescheinigung vom TÜV 7,74
Eigenschaften

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.

Mindestalter: 15 Jahre

* Die Anmeldung zu den jeweiligen Klassen kann bis zu einem halben Jahr v o r Erreichen des Mindestalters erfolgen.*

Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf inhaltliche Vollständig- und Richtigkeit. Stand: April 2010

Markus Kowal Fahrlehrer und Inhaber der 1K-Fahrschule

Markus Kowal
(Fahrlehrer und Inhaber)
|Unterricht / Didaktik  

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1K - Fahrschule // Markus Kowal
Winkhauser Str. 23A
58509 Lüdenscheid
Mobil-Tel.:
0 151 / 22 666 222
email markus.kowal(at)online.de

Klassen
  • A Motorrad (Au., Ab., A1)
  • B Pkw
  • BE Pkw + Anhänger
  • M Kleinkrafträder, Roller bis 45 km/h und 50 ccm
  • L Zugmaschinen bis 32 km/h (Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke)
  • Prüfbescheinigung für Mofas
Anmeldung und persönliche Info:
Di. & Do. von 18.00 Uhr - 18.30 Uhr
Fr. von 16.00 Uhr - 16.30 Uhr
in der Fahrschule
(bitte gültigen Lichtbildausweis mitbringen).
 
Theorie jetzt 3x / Woche:
Di. & Do. von 18.30 Uhr - 20.00 Uhr
Fr. von 16.30 - 18.00 Uhr.
Di. & Do. ab 20.00 Uhr klassenspezifischer Unterricht.